1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Aufträge im Bereich der Gebäudereinigung, die durch die Sauberca Service GmbH erbracht werden. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit Unterzeichnung des Vertrages oder durch Inanspruchnahme der Leistungen verbindlich an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich durch die Sauberca Service GmbH anerkannt.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Gebäudereinigungsleistungen. Sie finden keine Anwendung auf Hausmeisterdienste oder andere Leistungen, die nicht dem Gebäudereinigerhandwerk zuzuordnen sind. Für diese gelten eigene AGB.
1.3 Diese AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Anwendung auf Verbraucher ist ausgeschlossen.
2. Angebot, Auftragserteilung und Vertragsverhältnis
2.1 Leistungen der Sauberca Service GmbH werden im Angebot konkret beschrieben. Das Angebot ist bis zur schriftlichen Annahme durch die Sauberca Service GmbH freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung (z. B. per E-Mail) durch die Sauberca Service GmbH zustande.
2.3 Vereinbarungen, die durch nicht vertretungsberechtigte Mitarbeitende der Sauberca Service GmbH getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie
durch eine vertretungsberechtigte Person schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Jeder Reinigungsauftrag ist ein selbständiger Vertrag. Eine Kündigung oder ein Rücktritt hat keine Auswirkung auf andere bestehende Verträge.
Bei Widersprüchen gelten individuelle Vertragsvereinbarungen vorrangig.
3. Art und Umfang der Leistung
3.1 Die Sauberca Service GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen sachund fachgerecht. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich werktags (Montag bis
Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am Reinigungsort). Einsätze an Wochenenden oder Feiertagen sind nach gesonderter Vereinbarung
möglich.
3.2 Wird außerhalb der Öffnungszeiten gearbeitet, verpflichtet sich die Sauberca Service GmbH, Fenster und Türen zu schließen und das Licht
auszuschalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4. Personaleinsatz und Verhaltensregeln
4.1 Die Sauberca Service GmbH setzt nur geschultes und zuverlässiges Fachpersonal ein. Arbeitskleidung wird durch die Sauberca Service GmbH gestellt.
4.2 Mitarbeitende ohne EU-Staatsangehörigkeit werden nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis eingesetzt.
4.3 Die Organisation, Auswahl und Anweisung des eingesetzten Personals erfolgt ausschließlich durch die Sauberca Service GmbH. Weisungsrechte des Auftraggebers gegenüber dem Personal bestehen nicht.
4.4 Dem Personal ist es untersagt, Schriftstücke oder digitale Inhalte des Auftraggebers einzusehen, Schränke, Schreibtische oder andere
Behältnisse zu öffnen. Es gilt eine umfassende Verschwiegenheitspflicht über alle bekannt gewordenen Informationen.
4.5 Fundsachen sind unverzüglich an den Auftraggeber zu übergeben.
4.6 Das Mitbringen betriebsfremder Personen – insbesondere Kinder – zum Arbeitsort ist untersagt.
4.7 Die Sauberca Service GmbH ist berechtigt, in bestimmten Fällen qualifizierte und geschulte Nachunternehmer mit der Durchführung von Reinigungsleistungen zu beauftragen. Dies erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt vollständig bei der Sauberca Service GmbH.
5. Reinigungsmittel, Geräte und Mitwirkung des Auftraggebers
5.1 Die Sauberca Service GmbH stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel bereit. Es werden ausschließlich hochwertige und formaldehydfreie Reinigungsmittel eingesetzt.
5.2 Die Prüfung der eingesetzten elektrischen Betriebsmittel (z. B. Sauger, Maschinen) nach DGUV Vorschrift 3 erfolgt im Rahmen der allgemeinen Geräteprüfung des Auftraggebers mit. Diese gilt als vereinbart, sofern Geräte dauerhaft im Objekt verbleiben.
5.3 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten Zugang zu Wasser, Strom, Mülltonnen zur Verfügung. Er stellt zudem einen abschließbaren Raum oder Schrank zur Verfügung, in dem Maschinen und Material sicher aufbewahrt werden können.
5.4 Nach vorheriger Rücksprache und bei entsprechender Objektgröße stellt der Auftraggeber geeignete Umkleide- und Aufenthaltsräume kostenlos zur Verfügung. Die Sauberca Service GmbH weist den Bedarf vor Leistungsbeginn aus.
6. Abnahme, Reklamation und Nachbesserung
6.1 Eine förmliche Abnahme der Reinigungsleistung ist insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) nicht erforderlich.
6.2 Bei Bauendreinigungen und Glasreinigungen erfolgt eine Abnahme spätestens 24 Stunden nach Fertigstellungsmeldung. Erfolgt keine Reaktion durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen.
6.3 Reklamationen sind unverzüglich nach Durchführung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Die Sauberca Service GmbH verpflichtet sich, berechtigte Mängel innerhalb von drei Werktagen zu beheben. Die ordnungsgemäße Nachbesserung ist vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende des laufenden Monats. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Werktage ab Rechnungsdatum. Zahlungen sind auf das angegebene Konto der Sauberca Service GmbH zu leisten.
7.2 Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
7.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Sauberca Service GmbH berechtigt, ihre Leistung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt auch bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.
7.4 Ersatzteile oder Materialien zur Behebung kleinerer Schäden werden gesondert berechnet.
7.5 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8. Preisänderungsklausel
8.1 Für Verträge im Gebäudereinigungsbereich wird der Anteil der Lohnund Lohnnebenkosten am Gesamtpreis mit 86 % festgelegt.
8.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss tarifliche Löhne, gesetzliche Abgaben oder andere lohnrelevante Kosten, ist die Sauberca Service GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
8.3 Grundlage hierfür sind die jeweils gültigen Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk.
8.4 Preisänderungen bei Verbrauchs- und Reinigungsmaterialien erfolgen auf Basis der WZ 46.44.2 des Statistischen Bundesamts.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen richten sich nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Reinigungsvertrag.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Haftung
10.1 Die Sauberca Service GmbH haftet nur für nachweislich schuldhaft verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese beträgt:
• 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
• 1 Mio. EUR für Vermögensschäden
Jeweils je Versicherungsfall, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
10.4 Mitverschulden des Auftraggebers ist angemessen zu berücksichtigen.
11. Geltendmachung von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
12. Referenznennung
Die Sauberca Service GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber in ihrer Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Referenzen, Broschüren, Website, Präsentationen, Social Media) namentlich und mit Logo zu benennen. Auf Wunsch wird ein Testimonial angefragt.
13. Abwerbeverbot
Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeitende der Sauberca Service GmbH während sowie bis zu 12 Monate nach Vertragsbeendigung abzuwerben oder direkt zu beschäftigen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich vergleichbare ersetzt.
14.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

